Einsatzgruppe im Regionalverband Saarbücken bekommt einen neuen Leiter: Matthias Rach

Die Berufung erfolgte durch den Vorstand der Notfallseelsorge und Krisenintervention Saarland e.V. Diese Aufgabe (und eben kein „Titel“ oder „Ehre“) setzt eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung voraus. Auch die Einsatzgruppe wird am Zustandekommen der Entscheidung beteiligt. Die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten erfordern ein besonderes Engagement und Leitungserfahrung, zumal der Kreisbeauftragte vom Verein als Fachberater PSNV für den jeweiligen Katastrophenschutzstab vorgeschlagen wird.

Matthias Rach stammt aus Sulzbach und gehört seit gut 10 Jahren zur PSNV im Saarland. Nicht zuletzt ist er den Feuerwehrkameraden als Zuführer in der Freiwilligen Feuerwehr Sulzbach-Stadtmitte bekannt, wo ich über 37 Jahre das „Blaulichthandwerk“ erfahren und auch in leitender Position mitgestalten durfte.

Wir wünschen unserem Kollegen viel Erfolg und Kraft für das besondere Ehrenamt!

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Neuer Vorstand gewählt

Am 3. April 2024 wurden die Delegierten der Kreise der Notfallseelsorger und Krisenintervention Saarland e.V. aufgerufen, den Vorstand neu zu wählen. Dies ist notwendig geworden, weil ein Formfehler die Wahl im November 2023 ungültig machte. Nach dem Einhalten der gebotenen Fristen wurde die neue Mitgliederversammlung einberaumt und nun ordnungsgemäß durchgeführt.

Das Ergebnis der Wahlen ist dasselbe wie das vom Vorjahr: Der langjährige Kassenwart und der bisherige Vorsitzende wurden wieder gewählt. Die vakante Stelle des 2. Vorsitzenden erhielt Christoph Irsch aus dem Landkreis Saarlouis.

Wir danken den Vorsitzenden für ihre Bereitschaft, diese hohe Verantwortung zu übernehmen und wünschen ihnen Kraft, Ausdauer und gutes Gelingen bei der Leitung unseres Vereins.

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Notfallbegleiter schließen die Basisausbildung ab

Am 10. März 2024 haben 9 neue Kolleginnen und Kollegen an der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes die Basisausbildung PSNV abgeschlossen und den Status des Notfallbegleiters erreicht. Im Gegensatz zur Fachkraft PSNV sind die Notfallbegleiter niemals alleine im Einsatz – daher der Name „Begleiter“. Ausgestattet mit dem allernotwendigsten Wissen aus den Bereichen Recht, Einsatzkunde, Tod und Trauer, Psychologie und Kommunikation ausgestattet lernen sie von erfahrenen Kollegen, wie man im Einsatz den Betreuungsbedarf erkennt und die teils ungewöhnliche Herausforderungen meistert. Zu dem ersten Teil der Ausbildung wird man ab dem Alter von 24 Jahren zugelassen. Danach folgen neben der theoretischen Fachausbildung mit weiteren Themen wie Großschadenslagen und BOS-Digitalfunk auch die Supervision und die Eingliederung in die Einsatzgruppen der Landkreise.

In den letzten Jahren gab es einiges an Bewegung, was die Bezeichnungen und Begriffe anbetrifft. So trat z.B. „PSNV“ an die Stelle der „Notfallseelsorge“ und der „Krisenintervention“. Um dem Trend der geschlechtsneutralen Sprache zu begegnen und doch leicht lesbar und verständlich zu bleiben, wurden die Rückenschilder von „Notfallbegleiter“ in „Notfallbegleitung“ umgemünzt, obwohl immer noch dasselbe gemeint ist: eine PSNV-Hilfskraft in Ausbildung.

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